Auf zu neuen Innovationen!
Forschen, Entwickeln, Innovieren – was sind die Möglichkeiten in Südtirol und wer kann davon profitieren? Diese Fragen standen im Mittelpunkt einer Info-Veranstaltung im MIND zum Thema LG 14/2006. Insbesondere nach dem Inkrafttreten der neuen Richtlinien am 29. Dezember war das Interesse groß.

Paula Gruber und Cecilia Pattaro vom Amt für Innovation und Technologie der Provinz Bozen präsentierten die wesentlichen Neuerungen der Anwendungsrichtlinien zur Unterstützung von Klein-, Mittel- und Großunternehmen, aber auch Unternehmenskooperationen (z.B. Konsortien) mit Produktionseinheit in Südtirol. Neben der Überarbeitung der Bewertungskriterien wurden auch die Beihilfen für Prozess- oder Organisationsinnovationen und die Tagessätze für interne Personalkosten angehoben. Es gibt nun auch Förderungen für Zertifizierungen in den ESG-Bereichen und für Projekte der Organisations- und Unternehmensberatung, Beratungen zur Prozessorganisation sowie zur Erhebung der Bedürfnisse betreffend die digitale Transformation.
Auf Neuheitsgehalt achten
Die beiden Referentinnen erläuterten, welche Vorhaben gefördert werden und betonten, dass für die Förderfähigkeit der Vorhaben neben dem Neuheitsgehalt in Bezug auf den aktuellen Stand der Technik noch weitere Kriterien bewertet werden, wie das Ausmaß des Risikos und Schwierigkeit der Entwicklung, die wirtschaftliche und finanzielle Vertretbarkeit und Messbarkeit der Ergebnisse des Projekts oder die Marktaussichten. Als Beispiele für innovative Inhalte nannten sie neue Produkte, Verfahren oder Prozesse und deren Optimierung, merkliche Kostenreduzierung bzw. Energieeinsparung, Einsatz innovativer Materialien oder innovatives Design.
Keine Kombi von Forschung und Entwicklung mehr
Anders als früher können nun nur mehr Anträge für Forschung ODER Entwicklung eingereicht werden. Die eingereichten Ausgaben pro Projekt dürfen den Höchstbetrag von 399.999 €nicht überschreiten, während größere Projekte spezifischen EFRE-Ausschreibungen vorbehalten sind. Unternehmen, die sich in Südtirol ansiedeln wollen oder die sich vor nicht mehr als 2 Jahren in Südtirol angesiedelt haben, müssen im Businessplan die positiven Auswirkungen des Projektes auf das Land Südtirol beschreiben.
Antragseinreichung über myCIVIS
Die Einreichung von Anträgen und die Rechnungslegung wurden ebenfalls modernisiert und erfolgen jetzt bequem über die myCIVIS-Plattform. Derzeit können Durchführbarkeitsstudien für Innovation, Projekte der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung, Prozess- oder Organisationsinnovation, Managementsysteme, Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen können digital über die Plattform abgewickelt werden.
Paula Gruber und Cecilia Pattaro standen nach ihrem informativen Vortrag den Teilnehmenden Rede und Antwort. Diese nutzten die Gelegenheit, persönlich mit den Referentinnen zu sprechen und konkrete Informationen über die Fördermöglichkeiten zu erhalten.
Weitere Informationen unter https://www.provinz.bz.it/innovation



